Allgemeine Informationen für ALLE Nutzer und anwesenden Personen in der Sporthalle:
- Vor Betreten der Sporthalle trägt sich jeder Zuschauer, Helfer in eine Anwesenheitsliste ein, um die lückenlose Nachverfolgbarkeit von Anwesenden in der Sporthalle Rechtenbach zu gewährleisten.
- Jeder Besucher hat direkt nach dem Betreten der Sporthalle die im Eingangsbereich befindliche Handdesinfektion zu nutzen
- Alle Türen sind nach Möglichkeit vor dem ersten Spiel eines Spieltags aufzukeilen, sodass möglichst wenige Berührungen mit Türklinken etc. notwendig sind.
- Auf allen Wegen und Gängen ist eine Mund- und Nasenabdeckung zu tragen.
- Es gilt die Einbahnstraßenregelung, in der Sporthalle wird nur in Richtung der markierten Wege gelaufen.
- Zuschauer sind unter Einhaltung der Abstandsregel von 1,5m zugelassen. Es stehen markierte Plätze auf den Tribünen zur Verfügung. Auch Personen aus einem gemeinsamen Haushalt sitzen nicht zusammen, sondern jeweils auf einem markierten Sitzplatz.
- Nach jedem Spiel werden häufige Berührungspunkte, wie Türgriffe und Sitzfläche der Tribüne mit Flächendesinfektionsmittel gereinigt.
- Auf allen Toilettenanlagen der Sporthalle gilt die maximale gleichzeitige Benutzerzahl von 1 Person je Raum.
- RISIKOGRUPPEN schützen: Zuschauer, Sportlerinnen, Trainerinnen, Schiedsrichter*innen etc., die Teil der Risikogruppe sind (unter anderem auch mit relevanten Vorerkrankungen), oder mit Risikogruppen in direktem Kontakt stehen, wird empfohlen nicht an der Veranstaltung teilzunehmen. Sollten sich Personen trotz der Zugehörigkeit zu der Risikogruppe entscheiden an der Veranstaltung teilzunehmen, liegt dies und die Folgen dieser Entscheidung in der Verantwortung des Einzelnen.
- Nach Ende der Veranstaltung ist die Sporthalle durch alle Spielbeteiligten, spätestens 60 Minuten nach Abpfiff des letzten Spiels, zu verlassen.
- Die Fenster in der Sporthalle sind während der gesamten Veranstaltung geöffnet, um eine gute Belüftung zu gewährleisten. Bitte beachten Sie dies für einen Besuch und nutzen ggf. entsprechende Kleidung.
- Anwesende, die sich nicht an die Abstands- und Hygieneregeln halten, werden vom Ordnungspersonal der Sporthalle verwiesen!
Ergänzende Hinweise für Mannschaften & Spielbeteiligte:
- Mannschaften haben bei Betreten der Sporthalle eine Mannschaftsliste abzugeben und sich die Hände zu desinfizieren. Auf dieser Liste sind auch alle Trainer, Betreuer, Mannschaftsverantwortliche usw. aufzuführen.
- Jede Mannschaft bekommt eine Kabine zugewiesen
- Schiedsrichter/innen steht eine eigene Umkleidekabine zur Verfügung. In dieser Kabine ist auch Desinfektionsmittel bereitgestellt.
- Das Spielfeld wir in der folgenden Reihenfolge betreten und verlassen:
- Heimmannschaft
- Gastmannschaft
- Schiedsrichter
- Im Falle einer Verletzung erfolgt die Erstversorgung durch den Trainer / Mannschaftsverantwortlichen
- Die Mannschaftsbänke werden nach jedem Spiel mit Flächendesinfektionsmittel gereinigt
- Sitzgelegenheiten, Türklinken und Lichtschalter in den Kabinen werden ebenfalls nach jedem Spiel mit Flächendesinfektionsmittel gereinigt.
Ergänzende Hinweise und Richtlinien für Jugendspiele:
- Nach jedem Spiel wird die Halle durch ALLE Anwesenden verlassen, um zu lüften. Erst nach Verlassen der Sporthalle erfolgt der Einlass für die Mannschaften, Spielbeteiligten und Zuschauer des folgenden Spiels
- Es sind so viele Zuschauer der Gastmannschaft zugelassen, wie Fahrer zu dem Spiel anwesend sind.
Bewirtung:
- Die Bewirtung erfolgt soweit möglich im Außenbereich der Sporthalle Rechtenbach. Der Laufweg erfolgt, genau wie in der Halle, entlang der markierten Einbahnstraßen. Durch den Haupteingang gelangen Zuschauer entsprechend wieder in die Sporthalle.
- Wir empfehlen allen freiwilligen Helfern während der Getränke- und Essensausgabe das Tragen eines Mund- / Nasenschutzes.
Dokumentation der Teilnehmer:
- Die Dokumentation erfolgt entsprechend der Anwesenheitslisten am Tag der Veranstaltung und wird im Sportlerheim der SG Rechtenbach zentral für 4 Wochen gesammelt und aufbewahrt. So können die Listen bei einem Verdachtsfall jederzeit abgerufen werden, um die Nachvollziehbarkeit der Kontakte lt. Vorschrift zu gewährleisten.